Mit dem Urteil C-525/24 vom 27. November 2025 hat der EuGH Klarstellungen zu nicht ansässigen Pensionsfonds und zur Körperschaftsteuer auf Dividenden vorgenommen.

Der EuGH stellte fest, dass das EU-Recht es einem Mitgliedstaat verbietet, von einem nicht ansässigen Pensionsfonds zu verlangen, den Nachweis der materiellen Voraussetzungen für die Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer ausschließlich durch eine von der Aufsichtsbehörde des Ansässigkeitsstaats bestätigte und zertifizierte Erklärung zu erbringen.

Im konkreten Fall hatte ein spanischer Fonds ohne Betriebsstätte in Portugal in den Jahren 2020–2021 Dividenden portugiesischer Gesellschaften bezogen, die einer Quellensteuer von 25 % unterlagen. Er beantragte zunächst den Steuersatz von 15 % laut DBA und anschließend die vollständige Erstattung der Quellensteuer, da er die materiellen Voraussetzungen der portugiesischen Norm erfülle. Diese sieht für die unmittelbare Steuerbefreiung eine von der Aufsichtsbehörde des Ansässigkeitsstaats zertifizierte Erklärung vor und – bei erfolgter Quellensteuer – die Möglichkeit einer Erstattung innerhalb von zwei Jahren.

Der EuGH erinnert daran, dass auch Beweisanforderungen eine Beschränkung darstellen können, wenn sie grenzüberschreitende Investitionen behindern. Die Verpflichtung ausschließlich für nicht ansässige Fonds, eine von der Aufsichtsbehörde zertifizierte Erklärung vorzulegen, führt zu zusätzlichen administrativen Belastungen, die für ansässige Fonds nicht bestehen, und stellt daher eine unzulässige Beschränkung dar – sofern keine Rechtfertigung nach Art. 65 AEUV vorliegt. Im vorliegenden Fall sind ansässige und nicht ansässige Fonds hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen vergleichbar; der Unterschied betrifft nur den Nachweis.