In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 5-06035 vom 19. Mai 2021 wurde darauf hingewiesen, dass die Nichtaktualisierung der weißen Liste (Ministerialerlass vom 4. September 1996) auf den veränderten internationalen Kontext zurückzuführen ist, insbesondere auf die Tatsache, dass andere Instanzen (in erster Linie die Europäische Union) Gesetze zu diesem Thema erlassen haben, die eine eigene schwarze Liste von Staaten vorsehen, die missbräuchliche Steuerpraktiken begünstigen.