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Allgemeine Regel
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Wohnsitz in Italien des Erblassers/Schenkers: Die Steuer gilt für sämtliche übertragenen Vermögenswerte und Rechte, unabhängig von ihrem Belegenheitsort (Welteinkommensprinzip).
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Kein Wohnsitz in Italien des Erblassers/Schenkers: Die Steuer gilt nur für Vermögenswerte und Rechte, die in Italien belegen sind.
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Vermögenswerte, die „in jedem Fall“ als in Italien belegen gelten (für Zwecke der Territorialität), insbesondere:
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Vermögenswerte und Rechte, die in italienischen öffentlichen Registern eingetragen sind, einschließlich der zugehörigen dinglichen Rechte;
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Beteiligungen (Aktien/Anteile) an Gesellschaften oder Einrichtungen mit Sitz, Verwaltungszentrum oder Haupttätigkeit in Italien;
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Anleihen und Wertpapiere, die vom italienischen Staat oder von italienischen Rechtsträgern emittiert wurden;
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Forderungen und Wechselpapiere, wenn der Schuldner/Bezogene/Emittent in Italien ansässig ist;
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Durch in Italien belegene Vermögenswerte besicherte Forderungen, begrenzt auf den Wert der Sicherheiten, unabhängig vom Wohnsitz des Schuldners.
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