• Allgemeine Regel

    • Wohnsitz in Italien des Erblassers/Schenkers: Die Steuer gilt für sämtliche übertragenen Vermögenswerte und Rechte, unabhängig von ihrem Belegenheitsort (Welteinkommensprinzip).

    • Kein Wohnsitz in Italien des Erblassers/Schenkers: Die Steuer gilt nur für Vermögenswerte und Rechte, die in Italien belegen sind.

  • Vermögenswerte, die „in jedem Fall“ als in Italien belegen gelten (für Zwecke der Territorialität), insbesondere:

    • Vermögenswerte und Rechte, die in italienischen öffentlichen Registern eingetragen sind, einschließlich der zugehörigen dinglichen Rechte;

    • Beteiligungen (Aktien/Anteile) an Gesellschaften oder Einrichtungen mit Sitz, Verwaltungszentrum oder Haupttätigkeit in Italien;

    • Anleihen und Wertpapiere, die vom italienischen Staat oder von italienischen Rechtsträgern emittiert wurden;

    • Forderungen und Wechselpapiere, wenn der Schuldner/Bezogene/Emittent in Italien ansässig ist;

    • Durch in Italien belegene Vermögenswerte besicherte Forderungen, begrenzt auf den Wert der Sicherheiten, unabhängig vom Wohnsitz des Schuldners.