Für Kleinunternehmen und Freiberufler, welche den ISA Studien unterliegen und eine Umsatzreduzierung vorliegt, wurden die mit der Einkommenssteuererklärung 2020 fälligen Zahlungen auf den 30. Oktober 2020 aufgeschoben. Für diesen Aufschub ist ein Zinsaufschlag von 0,8% geschuldet und es muss im ersten Halbjahr 2020 eine Umsatzreduzierung von mindestens 33% gegenüber demselben Halbjahr 2019 verzeichnet werden.
Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, dass Unternehmen und Freiberufler, welche den ISA Studien unterliegen, die im November 2020 fälligen Vorauszahlungen zinsfrei bis zum 30. April 2021 aufschieben können. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im ersten Halbjahr 2020 um ein Drittel geringer ist als im ersten Halbjahr 2019.