Für mittelgroße Unternehmen (Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 50 Millionen Euro), welche in den Monaten März und April 2020 eine Umsatzreduzierung von mindestens 33% gegenüber der Referenzmonate des Vorjahres hatten, ist ein Steuerguthaben für die Erhöhung des Eigenkapitals vorgesehen:

  • für die Gesellschafter beträgt das Steuerguthaben 20% der gezeichneten und eingezahlten Summe;
  • für die Gesellschaft beträgt das Steuerguthaben 50% der Verluste, welche 10% des Eigenkapitals vor Verluste übersteigen und bis zu 30% der Kapitalerhöhung.