Über Georg Hesse

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Betriebsstätte – Ausschluss der Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses der Muttergesellschaft bei Vorhandensein einer Betriebsstätte im Staatsgebiet

In ihrer Antwort auf die Vorabanfrage Nr. 87 vom 8.4.2024 bestätigte die Agentur für Einnahmen die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und erklärte, dass das Vorhandensein einer Betriebsstätte im Staatsgebiet die Muttergesellschaft daran hindert, die Rückerstattung des Mehrwertsteuerüberschusses zu beantragen.

2024-04-13T22:36:37+02:00April 13th, 2024|Unkategorisiert|

Einbringungen von Betriebszweigen, welche Teil einer Betriebsstätte sind

Laut italienischer Finanzverwaltung ist die Einbringung einer italienischen Betriebsstätte in eine ITA Gesellschaft durch eine nicht in Italien ansässige  Muttergesellschaft: - grundsätzlich einkommenssteuerlich neutral; - einkommenssteuerlich relevant, wenn die sich aus der Einbringung ergebende Beteiligung nicht in der Buchhaltung der ITA Betriebsstätte erfasst wird.

2024-04-08T07:33:39+02:00April 8th, 2024|Unkategorisiert|

Neue Definition des steuerlichen Wohnsitzes von natürlichen Personen

Neu definiert wird der Begriff des Domizils ab 2024. Man bezieht sich nun auf den Ort, an welchem sich hauptsächlich die persönlichen und familiären Beziehungen einer Person befinden, und nicht mehr auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen wird nun auf die persönlichen und familiären Beziehungen eingegrenzt und die wirtschaftlichen Aspekte werden ausgeschlossen.

2024-03-03T21:06:55+01:00März 3rd, 2024|Unkategorisiert|

Einbringung von Immobilien – Wegzug

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 5003 vom 26.2.2024 klargestellt, dass bei der Beurteilung, ob die vorgesehene Begünstigung  der fixen Registergebühr bei der Anwendung der Einbringung in Gesellschaften Anwendung findet, die italienischen Bestimmungen über den steuerlichen Wohnsitz von Gesellschaften berücksichtigt werden müssen. Der Gerichtshof schließt sich insbesondere der Auffassung der Agenzia delle Entrate [...]

2024-03-03T21:06:02+01:00März 3rd, 2024|Unkategorisiert|

Zuzugsbegünstigung für die Verlagerung von Betrieben oder Betriebszweigen aus Drittländern

Die Begünstigung besteht in einem Freibetrag von 50 % der Einkünfte aus Unternehmen oder freiberuflicher Tätigkeit für die Steuerperiode der Verlagerung und für die 5 Folgejahre zu (also für 6 Jahre). Die Begünstigung steht nur für die Verlagerung aus Drittländern zu, als Länder außerhalb der EU, Norwegen oder Island zu.

2024-02-04T22:35:15+01:00Februar 4th, 2024|Unkategorisiert|

Homeoffice: Zuzugsbegünstigung anwendbar

Auch Arbeitnehmer im Homeoffice können die Vorteile der Zuzugsbefreiung von anwenden. Die steuerliche Zuzugsbegünstigung gilt auch für nach Italien zugezogene Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorwiegend von hier aus im Homeoffice arbeiten. Das hat die Finanzverwaltung klargestellt.

2024-02-04T22:30:11+01:00Februar 4th, 2024|Unkategorisiert|

Schenkungs- und Erbschaftssteuern Deutschland versus Italien

Im abgelaufenen Jahr ist ein vermehrter Zuzug aus EU Staaten und nicht EU Staaten erfolgt. Der Grund war die ITA Zuzugsbesteuerung, welche für 15 Jahre eine Pauschalbesteuerung von Euro 100.000 für (die Nachbesteuerung von) Auslandseinkommen  vorsieht. Das bringt wenig, wenn jemand aus dem Hochsteuerland wie Deutschland kommt. Wenn aber jemand Beteiligungen in Niedrigsteuerländern hält und [...]

2024-01-30T22:18:09+01:00Januar 30th, 2024|Unkategorisiert|

Steuersitz von Gesellschaften in Italien – Sitz von Holdinggesellschaften

Der neue Artikel 73 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (TUIR) legt fest, dass Gesellschaften in Italien steuerlich ansässig sind, wenn sie während des größten Teils des Geschäftsjahres im Staatsgebiet eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Rechtssitz - Ort der tatsächlichen Geschäftsführung; - Hauptort der Geschäftsleitung Unter dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ist das ständige und koordinierte [...]

2024-01-14T20:52:10+01:00Januar 14th, 2024|Unkategorisiert|
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