Italienische Schenkungssteuern für Beteiligungen – klare Unterschiede zur deutschen Schenkungssteuer
Extrem zusammenfassend gilt für die Schenkung von Beteiligungen folgendes: Die italienische Schenkungssteuer kommt zur Anwendung, wenn der Schenkungsnehmer den Wohnsitz in Italien hat. Für die Besteuerung wird auf das Eigenkapital laut letztem genehmigten Jahresabschluss abgestellt. Angewandt werden 4 % Schenkungssteuer im ersten Grad Hauptlinie und zwischen Ehepartner, 6 % für andere Verwandte und 8 % [...]