Vorvertrag für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen – Proportionale Besteuerung ausgeschlossen (Urteil des Obersten Gerichtshofes Nr. 17904 vom 23.6.2021)
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen gezahlten Anzahlungen nicht der proportionalen Registergebühr von 3 %, sondern den Fixgebühren unterliegen.