Nicht Besteuerung von Mehrerlösen beim Verkauf von Beteiligungen – PEX – Partecipation Exemption – Holdinggesellschaft
Gemäß Artikel 87 Absatz 5 TUIR muss die Überprüfung des Vorliegens der beiden objektiven Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der nicht Besteuerung von Mehrerlösen beim Verkauf von Beteiligungen gemäß Absatz 1 Buchstaben c) und d) (d. h. die Voraussetzungen der Ansässigkeit und der "Gewerblichkeit" des Beteiligungsunternehmens) in Bezug auf die indirekt beteiligten Unternehmen erfolgen und gilt [...]