Territoriale Anwendungsbereich der italienischen Erbschafts- und Schenkungssteuern
Allgemeine Regel Wohnsitz in Italien des Erblassers/Schenkers: Die Steuer gilt für sämtliche übertragenen Vermögenswerte und Rechte, unabhängig von ihrem Belegenheitsort (Welteinkommensprinzip). Kein Wohnsitz in Italien des Erblassers/Schenkers: Die Steuer gilt nur für Vermögenswerte und Rechte, die in Italien belegen sind. Vermögenswerte, die „in jedem Fall“ als in Italien belegen gelten (für Zwecke der Territorialität), insbesondere: [...]