Erbringung von Dienstleistungen in Italien durch einen EU-Steuerpflichtigen mit Direktregistrierung in Italien an einen italienischen Steuerpflichtigen – Verpflichtung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge)
In der Antwort Nr. 549 vom 19. August 2021 auf eine Vorabanfrage bestätigt die Agentur der Einnahmen, dass bei umsatzsteuerrelevanten Dienstleistungen, die in Italien von einem EU-Steuerpflichtigen an einen in Italien ansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden, die Umkehr der Steuerschuldnerschaft anzuwenden ist, auch wenn der Leistungserbringer in Italien für Umsatzsteuerzwecke direkt registriert ist.